Teilnahmebedingungen für das Benetics Empfehlungsprogramm
13. Dezember 2024
1. Allgemeine Bestimmungen
Das „Benetics Empfehlungsprogramm“ („Programm“) ermöglicht es aktiven Kunden von Benetics („Werber“), durch die Empfehlung neuer Kunden („Neukunden“) eine gestaffelte Prämie („Prämie“) zu erhalten. Mit der Teilnahme am Programm akzeptiert der Werber die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Kunden von Benetics mit einem aktiven, nicht gekündigten und kostenpflichtigen Jahresvertrag. Kunden, die lediglich über einen Testzugang verfügen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von diesem Programm sind Benetics-Mitarbeiter, deren Angehörige sowie Kooperations- und Vertriebspartner von Benetics. Der Neukunde muss eine vom Werber verschiedene natürliche oder juristische Person sein. Der Werber darf nicht als Vertreter des Neukunden auftreten und muss sich über den Empfehlungs-Link auf der Benetics Website für eine Kontaktaufnahme durch Benetics registiert haben.
3. Definition Neukunde
Als Neukunde gilt, wer bisher kein kostenpflichtiges Jahrespaket bei Benetics abgeschlossen hat und auch kein Angebot von Benetics erhalten hat. Der Neukunde muss innerhalb von drei Monaten nach der Empfehlung einen Benetics Jahresvertrag abschliessen, um eine Prämie auszulösen. Verträge mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten sind von der Prämie ausgeschlossen.
4. Prämienstaffelung und Berechnung
Die Prämie richtet sich nach der Gesamtanzahl der Lizenzen, die der Neukunde innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung seines ersten Jahresvertrags abschliesst:
– Unter 5 Lizenzen: keine Prämie (Staffel 1)
– 6–20 Lizenzen: 300,- CHF/EUR/USD (Staffel 2)
– Über 20 Lizenzen: 600,- CHF/EUR/USD Prämie (Staffel 3)
Die Währung der Prämie entspricht der Währung, in der der Benetics Jahresvertrag vom Neukunden abgeschlossen wurde.
Zusätzliche Regelungen:
Die Prämie wird nach Abschluss des ersten Jahresvertrags basierend auf der initialen Anzahl der Lizenzen berechnet. Wenn der Neukunde innerhalb der ersten 12 Monate seit dem ersten Vertrag zusätzliche Lizenzen erwirbt, wird die Prämie entsprechend der erreichten Staffel angepasst.
– Beispiel 1: Schliesst der Neukunde anfangs 4 Lizenzen (Staffel 0) ab und erhöht dies nach 7 Monaten auf 25 Lizenzen (Staffel 3), wird die Prämie von 600,- gewährt.
– Beispiel 2: Schliesst der Neukunde anfangs 10 Lizenzen ab (Staffel 1) und erweitert nach 4 Monaten um 20 weitere Lizenzen (insgesamt 30), erhält der Werber zunächst 300,- und später zusätzlich die Differenz zur Staffel 3 in Höhe von 300,- (zusätzliche Auszahlung).
5. Prämienbedingungen
Die Prämie wird nur für einen erfolgreich abgeschlossenen Jahresvertrag mit Zahlungseingang gewährt, bei der sich der Neukunde vor Unterzeichnung eines Vertrags über den individuellen Empfehlungslink des Werbers bei Benetics registriert hat. Bei mehrfacher Werbung und/oder Registrierung desselben Neukunden über Empfehlungslinks wird die Prämie ausschliesslich dem ersten Werber gutgeschrieben, aufgrund dessen sich der Neukunde bei Benetics registriert hat. Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt per Überweisung auf ein vom Werber zu benennendes Konto, PayPal, Kreditkarte oder TWINT. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
6. Verantwortlichkeiten des Werbers
Der Werber ist verpflichtet, die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Antikorruptionsvorschriften. Der Versand von Massenmails (SPAM) ist ausdrücklich untersagt.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Benetics behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Programm auszuschliessen, wenn: Der Werber gegen diese Teilnahmebedingungen verstösst. Die Empfehlung als unlauter, irreführend oder aggressiv eingestuft wird. Der Vertragsabschluss mit dem Neukunden aus anderen Gründen abgelehnt wird.
8. Änderungen und Beendigung des Programms
Benetics behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Bereits ausgelöste Prämien bleiben davon unberührt.
9. Sonstiges
Die Teilnahmebedingungen unterliegen Schweizer Recht mit Gerichtstand in Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Kontakt: Bei Fragen zum Programm wende Dich bitte an info@benetics.io
Das „Benetics Empfehlungsprogramm“ („Programm“) ermöglicht es aktiven Kunden von Benetics („Werber“), durch die Empfehlung neuer Kunden („Neukunden“) eine gestaffelte Prämie („Prämie“) zu erhalten. Mit der Teilnahme am Programm akzeptiert der Werber die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Kunden von Benetics mit einem aktiven, nicht gekündigten und kostenpflichtigen Jahresvertrag. Kunden, die lediglich über einen Testzugang verfügen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen von diesem Programm sind Benetics-Mitarbeiter, deren Angehörige sowie Kooperations- und Vertriebspartner von Benetics. Der Neukunde muss eine vom Werber verschiedene natürliche oder juristische Person sein. Der Werber darf nicht als Vertreter des Neukunden auftreten und muss sich über den Empfehlungs-Link auf der Benetics Website für eine Kontaktaufnahme durch Benetics registiert haben.
3. Definition Neukunde
Als Neukunde gilt, wer bisher kein kostenpflichtiges Jahrespaket bei Benetics abgeschlossen hat und auch kein Angebot von Benetics erhalten hat. Der Neukunde muss innerhalb von drei Monaten nach der Empfehlung einen Benetics Jahresvertrag abschliessen, um eine Prämie auszulösen. Verträge mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten sind von der Prämie ausgeschlossen.
4. Prämienstaffelung und Berechnung
Die Prämie richtet sich nach der Gesamtanzahl der Lizenzen, die der Neukunde innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung seines ersten Jahresvertrags abschliesst:
– Unter 5 Lizenzen: keine Prämie (Staffel 1)
– 6–20 Lizenzen: 300,- CHF/EUR/USD (Staffel 2)
– Über 20 Lizenzen: 600,- CHF/EUR/USD Prämie (Staffel 3)
Die Währung der Prämie entspricht der Währung, in der der Benetics Jahresvertrag vom Neukunden abgeschlossen wurde.
Zusätzliche Regelungen:
Die Prämie wird nach Abschluss des ersten Jahresvertrags basierend auf der initialen Anzahl der Lizenzen berechnet. Wenn der Neukunde innerhalb der ersten 12 Monate seit dem ersten Vertrag zusätzliche Lizenzen erwirbt, wird die Prämie entsprechend der erreichten Staffel angepasst.
– Beispiel 1: Schliesst der Neukunde anfangs 4 Lizenzen (Staffel 0) ab und erhöht dies nach 7 Monaten auf 25 Lizenzen (Staffel 3), wird die Prämie von 600,- gewährt.
– Beispiel 2: Schliesst der Neukunde anfangs 10 Lizenzen ab (Staffel 1) und erweitert nach 4 Monaten um 20 weitere Lizenzen (insgesamt 30), erhält der Werber zunächst 300,- und später zusätzlich die Differenz zur Staffel 3 in Höhe von 300,- (zusätzliche Auszahlung).
5. Prämienbedingungen
Die Prämie wird nur für einen erfolgreich abgeschlossenen Jahresvertrag mit Zahlungseingang gewährt, bei der sich der Neukunde vor Unterzeichnung eines Vertrags über den individuellen Empfehlungslink des Werbers bei Benetics registriert hat. Bei mehrfacher Werbung und/oder Registrierung desselben Neukunden über Empfehlungslinks wird die Prämie ausschliesslich dem ersten Werber gutgeschrieben, aufgrund dessen sich der Neukunde bei Benetics registriert hat. Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt per Überweisung auf ein vom Werber zu benennendes Konto, PayPal, Kreditkarte oder TWINT. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
6. Verantwortlichkeiten des Werbers
Der Werber ist verpflichtet, die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Antikorruptionsvorschriften. Der Versand von Massenmails (SPAM) ist ausdrücklich untersagt.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Benetics behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Programm auszuschliessen, wenn: Der Werber gegen diese Teilnahmebedingungen verstösst. Die Empfehlung als unlauter, irreführend oder aggressiv eingestuft wird. Der Vertragsabschluss mit dem Neukunden aus anderen Gründen abgelehnt wird.
8. Änderungen und Beendigung des Programms
Benetics behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, auszusetzen oder zu beenden. Bereits ausgelöste Prämien bleiben davon unberührt.
9. Sonstiges
Die Teilnahmebedingungen unterliegen Schweizer Recht mit Gerichtstand in Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Kontakt: Bei Fragen zum Programm wende Dich bitte an info@benetics.io